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Zum Ende der Seite springen Falschaussage im Bandidos-Prozess: Rheinenser verurteilt
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Falschaussage im Bandidos-Prozess: Rheinenser verurteilt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Rheine. Eine Falschaussage im Bandidos-Prozess am Landgericht M?nster vom 30. April 2008 wurde am Freitag f?r einen 44-j?hrigen Rheinenser am Amtsgericht zum Verh?ngnis. Laut Anklage soll er sein Wissen verschwiegen haben, dass die Bandidos ein Kopfgeld auf seinen Bruder ausgesetzt h?tten. Die Gro?e Kammer am Landgericht nahm ihm das nicht ab und lie? ihn noch im Gerichtssaal in M?nster verhaften.

Seine Wohnung in Rheine wurde auf Waffen untersucht. Dabei kamen sechs Kleinkaliberpatronen, ein Schlagring und ein Messer zum Vorschein. Nach der Beweisaufnahme verurteilte das Strafgericht unter Vorsitz von Richter Langhans den 44-j?hrigen Rheinenser wegen der Falschaussage zu drei Monaten mit Bew?hrung und einer Geldauflage von 750 Euro an das Deutsche Rote Kreuz. Er war bis dato ein unbescholtener B?rger. Sein versp?tetes Gest?ndnis milderte das Strafma?. Das Verfahren wegen Waffenbesitzes wurde eingestellt, die Waffen eingezogen.



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Der Angeklagte wollte sich zun?chst zu der Falschaussage nicht ?u?ern, sondern die Zeugenaussagen abwarten. Bez?glich der Waffen erkl?rte er, dass er die Patronen und das Messer vor mehr als zehn Jahren geschenkt bekommen und zu Hause aufbewahrt habe. Den Schlagring habe er in den 90er Jahren in die Handschaltung seines Motorrades eingebaut. Damit sei er einem Trend gefolgt.

Sein Verteidiger erg?nzte, sein Mandant habe bei dem Prozess am Landgericht zum ersten Mal vor Gericht gestanden und sei sehr nerv?s gewesen. Es habe dann bei seiner Aussage einen gro?en Tumult gegeben, weil der Richter der Kammer ihn ?sofort einbuchten lie? und ihm nicht die M?glichkeit gegeben habe, seine Aussage zu korrigieren.

Laut Anklage soll der 44-J?hrige gegen?ber seiner Schwester die ?u?erung ?ber das Kopfgeld gemacht haben. Diese machte am Freitag aber von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch. Als Richter Langhans ank?ndigte, den Richter als Zeugen zu laden, legte der Angeklagte nach einer Beratung mit seinem Anwalt ein versp?tetes Gest?ndnis ab.

?Von dem Kopfgeld wusste ich aber nur vom H?rensagen in Rheine,? schilderte er die Zusammenh?nge. Deswegen habe er das am Landgericht nicht erw?hnt. ?Das Gericht ist auf die Wahrheit angewiesen, und das ist eine Falschaussage,? verdeutlichte Richter Langhans ihm die Konsequenz des Gesetzes. Strafmildernd kam hinzu, dass seine Falschaussage das damalige Urteil nicht beeinflusst habe.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/...verurteilt.html
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