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Zum Ende der Seite springen Reutlingen: Mitglied der ?Hells Angels? zu Geldstrafe verurteilt
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Katrin
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Reutlingen: Mitglied der ?Hells Angels? zu Geldstrafe verurteilt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Prozess - Zeugin eingesch?chtert: 41-J?hriger der Androhung der schweren K?rperverletzung f?r schuldig befunden

Mitglied der ?Hells Angels? zu Geldstrafe verurteilt

REUTLINGEN. Weil er eine Zeugin im Gerichtssaal bedroht hat, hat das Reutlinger Amtsgericht einen 41 Jahre alten Mann aus Reutlingen zu einer Geldstrafe verurteilt. ?Der schneiden wir das Grinsen auch noch aus dem Gesicht? soll das Mitglied der ?Hells Angels? im Februar zu seinem Nebensitzer gesagt haben, als die junge Frau nach einer Verhandlungspause den Gerichtssaal betrat. Zuvor hatte sie als Zeugin gegen zwei seiner Clubkameraden ausgesagt, die in einer Kneipe randaliert hatten (der GEA berichtete).


Das Gericht befand den 41-J?hrigen der Androhung eines Verbrechens - der schweren K?rperverletzung - f?r schuldig. Einen Strafbefehl ?ber 70 Tagess?tze hatte er nicht akzeptiert. Nun verh?ngte Amtsrichterin Anke Lowski 100 Tagess?tze gegen ihn, wobei die Restschuld einer fr?heren Strafe mit einfloss.

Die Richterin folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Helmut Zech. Verteidiger Thomas Rall hatte einen Freispruch f?r seinen Mandanten gefordert. Dass sich au?er der jungen Frau kein Zeuge gefunden hatte, der die Drohung aus eigener Anh?rung best?tigen konnte, wertete Rall als Indiz daf?r, ?dass es gar nichts zu h?ren gab?. Sein Mandant habe die ihm zugeschriebene ?u?erung nicht gemacht. Selbst wenn die Worte gefallen sein sollten, sei durch nichts bewiesen, dass sie als Drohung gegen die junge Frau gerichtet gewesen seien, so der Verteidiger.

Kein Motiv zum L?gen

Der Staatsanwalt und die Richterin sahen dies anders. Die Belastungszeugin sei glaubw?rdig, urteilten sie. Nicht nur sei ihre Schilderung der Vorkommnisse schl?ssig; sie habe auch kein Motiv, die Unwahrheit zu sagen. Zudem sei kein Widerspruch zu den Aussagen der ?brigen Zeugen erkennbar.

Die Mutter der Bedrohten, der ermittelnde Kriminalhauptkommissar und weitere Zeugen hatten ?bereinstimmend erkl?rt, die junge Frau sei an dem besagten Nachmittag aufgebracht und schockiert gewesen.

Dass es zu der Drohung im Gerichtssaal kam, wiege besonders schwer, befand Staatsanwalt Zech. Hier gelte es, ?den Anf?ngen zu wehren? und jeden Versuch, Zeugen einzusch?chtern, konsequent zu ahnden.

Richterin Anke Lowski hatte nach Abschluss der Beweisaufnahme keinen Zweifel mehr daran, dass die 24-J?hrige die ?u?erung ?h?ren musste und h?ren sollte?. Der Beschuldigte habe sie angesehen, als er die Worte ?u?erte, und damit seine Drohungsabsicht gegen?ber der jungen Frau deutlich gemacht. (GEA)

http://www.gea.de/detail/1129568
17.11.2008 09:09


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