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Zum Ende der Seite springen Rocker gewinnt Prozess gegen Polizei
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Katrin
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Rocker gewinnt Prozess gegen Polizei Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Rund 150 Rocker des Clubs "Bandidos" wollten vergangenes Jahr in Wedding feiern ? und rund 150 Polizisten r?ckten dazu an. Weil im Internet scheinbar jedermann zu der Veranstaltung eingeladen worden war, besorgten sich die Polizisten zuvor keinen richterlichen Beschluss. Ein "Bandido" klagte. Mit Erfolg.
Ein Polizeieinsatz gegen eine Jubil?umsfeier der Rockergruppe "Bandidos? vor einem Jahr in Wedding war nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Polizei d?rfe das Gel?nde einer Vereinigung grunds?tzlich nicht ohne richterliche Anordnung betreten, selbst wenn die Veranstaltung im Internet ohne Beschr?nkungen des Teilnehmerkreises angek?ndigt war. Mit dieser Begr?ndung gab die 1. Kammer jetzt der Klage eines "Bandido?-Mitglieds statt. Das Urteil (VG 1 A 330.07) ist noch nicht rechtskr?ftig. Die Polizei kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung beantragen.

Die "Bandidos? sind eine der bundesweit bekanntesten Rockergruppen und immer wieder mit dem Gesetz und anderen Motorradclubs wie vor allem den "Hells Angels? in Konflikt gekommen. Am 8. September 2007 feierte der Club "Bandidos MC Eastgate? im Vereinsheim in der Provinzstra?e in Wedding sein sechsj?hriges Bestehen. Die Veranstaltung war auf Internetseiten befreundeter Motorradclubs angek?ndigt, allerdings ohne N?heres zu Ort und Uhrzeit.
Mit Blick auf die Gewaltt?tigkeiten zwischen "Bandidos? und "Hells Angels? hatte die Polizei seinerzeit das Grundst?ck ohne richterliche Anordnung betreten und Personenkontrollen vorgenommen. Bis in die Abendstunden wurden fast 150 Besucher ?berpr?ft und Macheten, Messer, Teleskopschlagst?cke, Baseballschl?ger und Pfeffersprays sichergestellt. Zwei M?nner wurden festgenommen, weil Haftbefehle gegen sie vorlagen.
Aus Sicht der Polizei war ein richterlicher Beschluss nicht notwendig gewesen, weil es sich bei dem Gel?nde um ein der ?ffentlichkeit zug?ngliches Grundst?ck gehandelt habe. Der Besuch der Jubil?umsfeier sei nicht auf Clubmitglieder beschr?nkt gewesen, hierf?r habe auch die Ausgabe von Getr?nkebons gesprochen.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes akzeptierte diese Rechtfertigung nicht. Tats?chlich h?tten nur Clubmitglieder und den "Bandidos? willkommene Personen Zutritt gehabt. Zudem h?tte auch noch w?hrend des stundenlangen Polizeieinsatzes ein Bereitschaftsrichter kontaktiert werden k?nnen.dpa/sh

http://www.morgenpost.de/berlin/article8...en_Polizei.html
25.09.2008 13:57


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Katrin
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Bei einer Jubil?umsfeier des Rockerklubs Bandidos hat die Polizei eine ganzt?gige Personen?berpr?fung durchgef?hrt. Doch ohne richterliche Anordnung d?rfen die Beamten das Gel?nde einer Vereinigung grunds?tzlich nicht betreten.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage gegen einen Polizeieinsatz zur Feier des sechsj?hrigen Bestehens eines Motorradklubs am 8. September 2007 statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Rockerclub MC Bandidos Berlin East Gate hatte die Feier auf Internetseiten befreundeter Motorradclubs angek?ndigt, ohne allerdings N?heres zu Ort und Uhrzeit mitzuteilen. Da es zahlreiche gewaltt?tige Auseinandersetzungen zwischen der Vereinigung und den rivalisierenden Hell's Angels gab, f?hrte die Polizei auf dem Grundst?ck in der Pankower Provinzstra?e ohne richterliche Anordnung eine Kontrolle durch. Bei der ganzt?gigen ?berpr?fung von etwa 150 Personen stellten die Beamten Macheten, Messer, Teleskopschlagst?cke und Pfeffersprays sicher.

Nur f?r geladene G?ste

Laut Gericht rechtfertigte die Polizei ihr Vorgehen damit, dass es sich bei dem Gel?nde um ein der ?ffentlichkeit zug?ngliches Grundst?ck gehandelt habe, bei dem der Richtervorbehalt nicht greife. Die erste Kammer des Gerichts folgte dieser Argumentation nicht. Tats?chlich h?tten nach dem Willen des Veranstalters nur Clubmitglieder und willkommene Personen Zutritt gehabt.

Eine Gefahr im Verzug hat den Richtern zufolge wegen der Vorhersehbarkeit des Einsatzes nicht bestanden. Angesichts der Dauer der Aktion h?tte auch noch w?hrend des Einsatzes ein Bereitschaftsrichter kontaktiert werden k?nnen. Dies sei "offenbar in Verkennung der Rechtslage" unterblieben. (imo/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polize...;art126,2622428
25.09.2008 16:12


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Katrin
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http://www.welt.de/berlin/article2491597...zei.html#reqRSS
25.09.2008 16:13


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