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Zum Ende der Seite springen Reutlingen: Martialisch und hirnlos - Vier "Hells Angels" randalieren - Gericht verh?ngt nur Geldstr
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Katrin
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Reutlingen: Martialisch und hirnlos - Vier "Hells Angels" randalieren - Gericht verh?ngt nur Geldstr Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

War ein Messer mit Schlagring im Spiel? Gar eine Schusswaffe? Weil das unklar blieb, wurden vier Mitglieder der "Hells Angels" wegen einer Randale in einer Disco nur zu Geldstrafen verurteilt.

HANS-PETER JANS

Reutlingen "Das Gesetz gibt nicht mehr her", stellte Richter Sierk Hamann am Schluss der Gerichtsverhandlung fest und spricht davon, dass die Randale "zwar ein bissle was von Terror hatte", aber auch eine unglaubliche "Kinderei" war. "Ich m?chte das nicht kleinreden", betonte er dennoch.

Wohl auch, weil sich f?r die Staatsanw?ltin Bettina Winckler ein anderes Bild ergeben hat. "Ganz so harmlos sehe ich es nicht", sagte sie in der Verhandlung. Demnach waren vier Mitglieder der Rockergruppe "Hells Angels" fr?hmorgens gegen 5.40 Uhr in der Disco aufgetaucht und haben den Kassenbereich "gest?rmt". Dabei sollen sie "Ich mach euch alle hee", "Mit den Hells Angels kann man das nicht machen" und "Hier kommt keiner raus" gerufen haben. Einer packte, wie auf einem Video aus der Disco deutlich zu sehen ist, einen Unbeteiligten und hielt ihm ein Messer mit Schlagring an den Hals.




Die 21- bis 41-J?hrigen haben den Laden aufgemischt, so die Staatsanw?ltin, "das geht eher in Richtung Landfriedensbruch und Terror". Es habe Panik gegeben, etwa 50 G?ste mussten ?ber die Notausg?nge herausgelassen werden. Eine Frau habe einen Nervenzusammenbruch erlitten.

All das geschah aus nichtigem Anlass. Einer der Rocker vermisste an der Garderobe seine Jacke mit dem Hells-Emblem und hatte die anderen der Bande herbeigerufen.

Ob einer der vier aber eine Schusswaffe dabei hatte, blieb ungekl?rt, ebenso sei laut Richter Hamann die Messer-Variante nicht eindeutig nachzuweisen. Es fehle zudem das Opfer: Der Schrecken ist ihm auf den Videos ins Gesicht geschrieben, gemeldet hat er sich bislang nicht. Der T?rsteher kann sich an nichts erinnern, statt Panik sieht man auf den Bildern G?ste, die trotz Randale noch gem?tlich an ihrer Bierflasche nuckeln.

So zogen sich Richter, Staatsanwaltschaft und die vier Verteidiger zu einem Rechtsgespr?ch zur?ck, die Angeklagten r?umten ihr Fehlverhalten ein und lie?en ?ber ihre Verteidiger vor Gericht mitteilen, dass es ihnen leid tue.

Zur Entlastung hatten die Verteidiger zudem angef?hrt, dass bei dem "martialischen Auftritt" des Rockers auch Alkohol im Spiel gewesen war, ein anderer der "Hells Angels" habe eher zur Beruhigung der Situation beigetragen, und letztlich sei die von der Polizei so bezeichnete "Schusswaffe" nicht nachzuweisen und d?rfe deshalb keine Rolle spielen.

Die Staatsanwaltschaft milderte zwar die gef?hrliche K?rperverletzung in eine einfache K?rperverletzung ab, verlangte aber f?r jeden - bis auf den noch jugendlichen Mitl?ufer - je eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bew?hrung und entsprechende Geldstrafen.

Dem "grusligen Schauer", mit dem die "Hells Angels" spielen, wollte Richter Hamann nicht erliegen und setzte allein auf die nachweisbare Tat. "Soll man die Kerle, werden B?rger fragen, nicht gleich alle einsperren?" meinte er und sagte mit Verweis auf die Rechtslage, die nichts anderes zulasse: "Nein." Daf?r falle die Geldstrafe recht empfindlich hoch aus.

Die Rocker h?tten zwar "Angst und Schrecken verbreitet", h?tten aber auch am Image der "Hells Angels" gearbeitet, das so gar nichts von harten M?nnern habe. "Ihr Auftritt war hirnlos und hat nichts Ehrenvolles", sagte er zu den Angeklagten. Mit so was ziehe man h?chstens "Gesindel" an.

Er verurteilte die vier M?nner schlie?lich wegen gemeinschaftlicher N?tigung zu Geldstrafen von 1800, 4000, 4800 und 5600 Euro. Der Hauptakteur wurde auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes - bei ihm wurden zuhause Patronen gefunden - und ein zweiter wegen K?rperverletzung belangt. Er hatte einer anderen Person Schl?ge ins Gesicht versetzt.


http://www.suedwest-aktiv.de/region/reut...21cc46e8f28cbf6
24.09.2008 09:59


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