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Juergen
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Die Bundesanwaltschaft sieht im Motorradklub Hells Angels eine kriminelle Organisation. Ein Rechtsgutachten kommt nun zu einem v?llig anderen Schluss.


Der Aufwand war gigantisch: 300 Polizisten st?rmten am 28. M?rz 2004 vor laufenden TV-Kameras das Klublokal der Hells Angels an der Z?rcher Langstrasse, 17 Rocker wurden beim Grillieren ?berrascht und verhaftet. W?hrend fast zweier Jahre hatte die Bundeskriminalpolizei zuvor unter Einsatz ihres Hightech-Arsenals - Richtmikrofone, versteckte Kameras, Wanzen, Handypeilung - die schweren Jungs rund um die Uhr ?berwacht.

Dabei kam einiges zutage: versuchte Schutzgeld-Erpressung, der sp?ter abgeblasene Plan f?r einen bewaffneten Raub?berfall auf einen Geldtransporter, Anstiftung zu schwerer K?rperverletzung, Hanfanbau im grossen Stil. Die totale Durchleuchtung der Gang zeigte allerdings, dass die schwersten Delikte sich in verbalen Kraftmeiereien ersch?pften und nie ?ber das Stadium der Planung hinaus gediehen. Der damalige Pr?sident des Motorradklubs hatte ein Problem mit Kokain - und das nicht, weil ihm der Stoff je ausgegangen w?re.

Allein schon die Tatsache, dass keiner der ?H?llenengel? l?nger als sechs Wochen in Untersuchungshaft blieb, relativiert ihre Gef?hrlichkeit. Nicht einmal der H?lfte der Angeschuldigten konnten konkrete Delikte angelastet werden. Trotzdem konfiszierte die Beh?rde ein Dutzend Harleys sowie ein paar Luxuskarossen, von denen die meisten bis heute nicht freigegeben wurden. Die Fahrzeuge, so die Begr?ndung, dienten als Statussymbole einer angeblich kriminellen Organisation. Darum, und nur darum, geht es: Die Bundesanwaltschaft will beweisen, dass es sich bei den Hells Angels um eines der mafi?sen Gangstersyndikate handelt, zu deren Bek?mpfung sie Ende der 1990er unter dem Titel ?Effizienzvorlage? um mehrere hundert neue Beamte aufgestockt wurde.

Gewaltiger Aktenberg f?r eine Chim?re

Doch jetzt hat der Z?rcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch aufgrund der Prozessakten ein Gutachten abgeliefert, das zum Schluss kommt: Selbst wenn alle Vorw?rfe in der Sache zutreffen, kann bei den Hells Angels von einer kriminellen Organisation im Sinne des Gesetzes nicht die Rede sein. Zwar ist die Expertise, die vom Z?rcher Anwalt Valentin Landmann im Namen eines Angeschuldigten in Auftrag gegeben wurde, nicht bindend f?r die Justiz. Doch der SP-Nationalrat, der politisch und ideologisch mit den Bikern sicher wenig am Hut hat, ist ein unverd?chtiger Zeuge der Verteidigung.

Gem?ss Jositsch wurde der Tatbestand der kriminellen Organisation nur f?r F?lle geschaffen, in denen die ?traditionellen Zurechnungsmechanismen des Einzelt?terstrafrechtes? versagen. Will heissen: Der Artikel darf nur gegen Organisationen angewendet werden, die derart m?chtig sind, dass Strafverfolger keine Chance haben, ihnen mit den konventionellen Mitteln des Rechtsstaates beizukommen. Dies ist der Fall, wenn kein Zeuge mehr gegen die Gangster auszusagen wagt, die klassischerweise den Staat unterwandern. Mafi?se Gruppen zeichnen sich durch eine strenge Hierarchie, hochgradige Arbeitsteilung, geheime Strukturen sowie brutale Strafaktionen aus. Und sie haben ein klares Ziel: die kriminelle Aktivit?t.

Die Hells Angels sind ein in der Schweiz seit 1970 offiziell registrierter Verein. Schon bei den Merkmalen Hierarchie, Geheimhaltung und Sanktionen kommt Jositsch zum Schluss, dass der Bikerklub f?r rein mafi?se Zwecke recht ungeeignet erscheint. Die basisdemokratisch organisierten und f?r jedermann als solche erkennbaren Harley-Fans schreiben sich ihre Funktionen im Klub buchst?blich aufs Revers. Wer gegen die Regeln verst?sst, riskiert im schlimmsten Fall den Ausschluss aus dem Klub.

Ein stattliches Waffenarsenal, das bei den Bikern sichergestellt wurde, weist zwar auf eine ?zumindest latente Gewaltbereitschaft? hin. Auch schliesst der Gutachter aufgrund der Strafakten nicht aus, dass es innerhalb der Gruppe Verbindungen gibt, die Z?ge einer kriminellen Vereinigung tragen. Nur kann man daf?r nicht den Verein als Ganzes verantwortlich machen. Die einzelnen Mitglieder delinquierten denn auch auf eigene Rechnung.

F?r die Bundesanwaltschaft zeichnet sich damit ein veritables Debakel ab. 150 Bundesordner hat sie mittlerweile mit Akten gef?llt. Doch eine Anklage ist auch vier Jahre nach der spektakul?ren Verhaftungsaktion noch nicht in Sicht, obwohl die Vorw?rfe seit 2004 im Wesentlichen bekannt sind. Den Strafverfolgern ist der Aktenberg, den sie selber verursacht haben, offenkundig ?ber den Kopf gewachsen. Und ein Zur?ck ist nicht mehr m?glich. Der Nachweis einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) ist f?r die Bundesanwaltschaft zur existenziellen Frage geworden. L?sst er sich nicht erbringen, bleiben eine Handvoll unsch?ner, aber kommuner Delikte, die jedes Provinzgericht innerhalb eines halben Jahres problemlos und mit einem Bruchteil des Aufwandes bew?ltigt h?tte.

Wohl gibt es einige Punkte in den Statuten der Hells Angels, die aufhorchen lassen. Schwarze und Justizbeamte werden prinzipiell nicht in den Klub aufgenommen. Ersteres k?nnte gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen. Der andere Punkt dagegen erscheint zumindest nachvollziehbar, wenn man sich das Monsterverfahren vor Augen h?lt, mit dem die Bundesanwaltschaft seit Jahren auch jene Mehrheit der Klubmitglieder drangsaliert, denen gar keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden.

http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=20668&CategoryID=66

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von **Rado**: 14.08.2008 11:27.

14.08.2008 06:34


Autor Beitrag
Katrin
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14.08.2008 08:02


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