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Zum Ende der Seite springen ?Anti-Wilhelm Tell? muss in den Knast
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Katrin
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?Anti-Wilhelm Tell? muss in den Knast Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

In Z?rich hat eine Milieufigur mit einer Armbrust im Stil von Wilhelm Tell am Kopf einer Kollegin knapp vorbei geschossen. Um kurz danach die eingesch?chterte Frau zum Oralsex zu zwingen.
Nicht jeder Schweizer, der mit einer Armbrust schiesst, ist ein Freiheitsheld. Im Gegenteil: Dies zeigt der Fall um einen Z?rcher ?Anti-Wilhelm Tell? klar auf. Die heute 52-j?hrige Milieu-Figur hat eine Drogenkonsumentin in seine Wohnung in Z?rich-Nord zu einer privaten Kokain-Party zu zweit eingeladen.

Nachdem man den ganzen Schnee verraucht hatte, ging der IV-Rentner pl?tzlich auf seine 39-j?hrige Kollegin los. Er warf ihr vor, zu wenig Kokain aufgetrieben zu haben. Brutal schlug der Angreifer mit H?nden und F?ssen auf das Opfer ein und riss es an den Haaren. Zudem drohte er mit dem Beizug der ?Hells Angels?.

Mit Armbrust geschossen

Dann schloss der T?ter die Wohnung ab und griff pl?tzlich zu seiner geladenen Armbrust. Er richtete die Waffe auf die Gesch?digte und dr?ckte ab. Der Pfeil flog lediglich 60 Zentimeter an ihrem Kopf vorbei und blieb in der Wand stecken.

?Siehst du, zu was ich f?hig bin?, drohte er nach dem Schuss. Schon kurz darauf verlangte der Angeklagte Sex und zwang die eingesch?chterte Frau zum Oralverkehr. Erst nach mehreren Stunden gelang es ihr zu fliehen und die Polizei zu verst?ndigen.

Lebensgef?hrdung, Freiheitsberaubung und sexuelle N?tigung

K?rzlich stand der Angeklagte f?r den Vorfall vom April 2005 vor dem Z?rcher Obergericht und wies die Vorw?rfe als erfundene Belastungen des Opfers zur?ck. Allerdings vergeblich, wie nun herauskam.

Die Oberrichter haben den mehrfach vorbestraften Gewaltt?ter wegen Lebensgef?hrdung, sexueller N?tigung, Freiheitsberaubung, versuchter Drohung, T?tlichkeiten sowie weiteren Delikten zu einer teil bedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt.

Davon soll der Armbrustsch?tze ein Jahr absitzen. 16 Monate wurden auf Bew?hrung ausgesetzt. Der Angeklagte wurde verpflichtet, der Gesch?digten ein Schmerzensgeld von 6000 Franken zu bezahlen

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/31954453
20.07.2008 11:48


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