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Katrin
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VS - Kurzer Prozess gegen sechs Rocker Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Villingen-Schwenningen - Auf vier Verhandlungstage war der Prozess gegen sechs Mitglieder der ?Hells Angels? beziehungsweise der ?Red Devils ? vor dem Amtsgericht angesetzt. Nach einem Tag war er schon zu Ende.

Aufw?ndige Sicherheitsvorkehrungen

Mit Einstellung mangels Beweisen, Geldbu?en, Arbeitsauflagen und einer Haftstrafe von sieben Monaten, auf drei Jahren zur Bew?hrung ausgesetzt, war der Mammutprozess gegen 16 Uhr vorbei.

Aufw?ndige Sicherheitsvorkehrungen hatten die Verantwortlichen aufgeboten, um Tumulte im Keim zu ersticken. Zahlreiche Beamte der BFE (Beweisssicherungs- und Festnahme-Einheit) nahmen Ausweiskontrollen und auch Durchsuchungen vor, ehe die Zuschauer den Gerichtssaal betreten durften.

Der war dicht besetzt mit Motorradclub-Mitgliedern, den sechs Angeklagten, sechs Verteidigern, dem Vorsitzenden Richter Christian B?umler, zwei Sch?ffen, einem Ersatzsch?ffen sowie den Polizeibeamten, die sich im Raum verteilt hatten.

B?umler stellte bereits vor Beginn der Verhandlung fest, dass ?Schl?gereien immer schwer aufzukl?ren? seien. Die vom vergangenen Juli entstand am fr?hen Morgen nach der Schwenninger Kulturnacht. Gegen 2.30 Uhr am 8. Juli, einem Sonntag, sollen laut Anklageschrift mindestens 20 Angeh?rige der Red Devils beziehungsweise Hells Angels am Busbahnhof gegen drei Mitglieder der Outlaws vorgegangen sein ?mit der Absicht, diese zusammenzuschlagen ?.

Die sechs Angeklagten machten lediglich Angaben zur Person, ?u?erten sich aber zum Sachverhalt nicht. Die alarmierten Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten, konnten die Anklageschrift nicht best?tigen. Die dort aufgef?hrten Tatsachen und die als T?ter genannten Beschuldigten waren nicht eindeutig zu belegen beziehungsweise den Personen zuzuordnen.

?Klarer Fall von Desinteresse?

Erschwerend kam hinzu ? und wurde so vom Staatsanwalt in seinem Pl?doyer auch ausgesprochen ?, dass die beiden Opfer nicht aussagten: Einer der M?nner legte ein Attest vor, der andere erschien erst gar nicht zur Verhandlung. Laut Anklagevertreter ein ?klarer Fall von Desinteresse?.

Der zu sieben Monaten auf Bew?hrung und einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilte Beschuldigte gestand, einen Schlag gef?hrt zu haben. Das Gest?ndnis wurde zu seinen Gunsten gewertet und trug mit dazu bei, dass ?zum letzten Mal? eine Bew?hrungsstrafe ausgesprochen wurde. Mit dem Faustschlag habe er gegen Auflagen versto?en und seine Freiheit aufs Spiel gesetzt, mahnte der Staatsanwalt.

Von Andreas Wende

http://www.sw-online.de/wm?catId=79048&a...859395&offset=1
27.05.2008 18:14


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