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Geschrieben von Katrin am 09.05.2008 um 13:44:

  Unschuldig auf der ganzen Linie

Greven. Unschuldig auf der ganzen Linie: Die Bandido-Mitglieder, die sich vor dem Landgericht M?nster wegen schweren Raubes und Versto?es gegen das Waffengesetz verantworten m?ssen, sitzen v?llig zu Unrecht auf der Anklagebank. Zu diesem Schluss kamen am Donnerstagnachmittag die Verteidiger von J?rg Z. und Gregor G. aus Greven, die ihr Schlusspl?doyer hielten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die empfindliche Haftstrafen f?r die Angeklagten aus der F?hrungsriege des Bandido-Chapters M?nster forderten, pl?dierten sie auf Freispruch. Entschieden wehrten sich die Verteidiger gegen das Bild, das der Staatsanwalt von den Bandidos zeichnete, die in der Grevener Innenstadt ihr Clubheim betreiben. Der Motorradclub sei keine kriminelle Vereinigung, sondern ?ein Verein wie jeder andere auch? mit einem Vorstand, einer Satzung und einem intakten Vereinsleben, in der der ?Presi? J?rg Z. keine herausgehobene Position mit einer wie auch immer gearteten Weisungsbefugnis habe. Ganz im Gegenteil: Im Grevener Clubheim gehe es schiedlich-friedlich und ?demokratisch? zu.

Der Staatsanwalt, der eine grundlegend andere Sicht vertrat, betreibe, so die Verteidigung, ?reine Stimmungsmache?. Die Argumentation der Anklage stehe auf t?nernen F??en, da sie sich auf die Aussagen des Kronzeugen, des fr?heren Kassierers der Bandidos beziehe, der Clubgelder veruntreut hatte. Dessen Aussagen seien g?nzlich wertlos. ?Alles hat den ?blen Nachgeschmack einer L?gengeschichte. Der Kronzeuge will die Angeklagten nur in die Pfanne hauen?, beschrieb die Verteidigung. Bei genauer Betrachtung seien alle Vorw?rfe, die gegen J?rg Z., Gregor G., Dietmar T. und Wolfgang D. erhoben w?rden, haltlos. Der ?Besuch? von drei der Angeklagten bei dem Neuenkirchener sei lediglich erfolgt, um dessen Betr?gereien aufzukl?ren, von ?schwerem Raub? im Sinne der Anklage k?nne keine Rede sein. J?rg Z. als ?Presi? habe gar nichts mit der Strafaktion in Neuenkirchen zu tun, er trage keinerlei Verantwortung f?r die Aktivit?ten der Bandio-Mitglieder. Z. sei zwar einschl?gig vorbestraft, habe aber aus seiner Haftstrafe ?gelernt?, und sei kein ?T?ter hinter den T?tern?.





Auch was die umfangreichen Waffen- und Munitionsfunde im Komplex in M?nster an der Weseler Stra?e angehe, k?nnten Z. und G. ihre H?nde in Unschuld waschen. Der Besitz der Waffen k?nne ihren Mandanten nicht nachgewiesen werden, argumentierte die Verteidigung. Vielmehr sei das Waffenlager dem Kronzeugen als ausgesprochenem ?Waffennarren? zuzuordnen.

Mit weiteren Pl?doyers wird der Prozess am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil wird am 21. Mai erwartet.




VON MARLIES GR?TER

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/greven/?em_cnt=253393&


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