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Geschrieben von Katrin am 26.02.2009 um 15:20:

  Kritik an Gutachter - kein Urteil

Im Hells-Angels-Prozess stellen Verteidiger der Motorradrocker mehrere Beweisantr?ge




Vom 26.02.2009

MAINZ (dot). Im Hells-Angels-Prozess vor dem Landgericht ist kein Ende in Sicht. Das f?r gestern angestrebte Urteil ist in weite Ferne ger?ckt. Die Verteidiger der beiden der versuchten r?uberischen Erpressung angeklagten Motorradrocker (28 und 40) stellten mehrere Beweisantr?ge, die nicht alle abzulehnen sind. So die Einsch?tzung von Staatsanwalt Roland Steinhart.
Die Anw?lte ?bten Kritik an einem psychiatrischen Gutachter. Diesem fehle der Sachverstand und die notwendige Objektivit?t. Seine Ausf?hrungen seien "von Fehlern durchsetzt". Der Psychiater hatte den vielfach vorbestraften 40-j?hrigen T?towierer als "Hangt?ter und Berufsverbrecher" bezeichnet, der ein Kandidat f?r die lebenslange Sicherungsverwahrung sei. Zu dieser Feststellung sei er nicht berechtigt: "Der Psychiater sollte Fakten liefern, aber keine Rechtsmeinungen ?u?ern." Die Einholung eines weiteren Gutachtens wurde beantragt.

Dem T?towierer und dem Chemikanten wird vorgeworfen, im August 2008 in einem Neustadt-Lokal von dem Wirt (47) 5000 Euro Strafgeld verlangt zu haben. Angeblich soll der im Rotlichtmilieu bekannte 47-J?hrige schlecht ?ber eine von einem der Angeklagten betrieben Bordellwohnung gesprochen haben. Der 28-J?hrige habe gedroht: "Wenn du nicht zahlst, schlage ich deinen Sch?del gegen die Wand, bis das Blut spritzt." Zur Untermauerung sei ein Messer in den Tisch gerammt worden.

Der Wirt war zur Polizei gegangen, die das Lokal von nun an ?berwachte. Als die Angeklagten erschienen, wurden sie von einem Sondereinsatzkommando festgenommen. In den Taschen der M?nner wurden Pfefferspray, Messer und "Totschl?ger" gefunden. Wie die Kammer gestern unmissverst?ndlich darlegte, folgt sie den Angaben des Wirtes.

Laut Aussage eines Handwerkers trieben die "Angels" lediglich Schulden f?r ihn ein. "Ich hatte das Neustadt-Lokal renoviert. Geld bekam ich keins." Da h?tten sich die Angeklagten bereiterkl?rt, mit dem 47-J?hrigen "zu reden". Nach Ansicht der Richter will der Zeuge den Wirt, mit dem er anderweitig ?rger hat, aber lediglich in einem schlechten Licht erscheinen lassen.

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