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Geschrieben von Katrin am 22.01.2009 um 09:27:

  Illegale ?Fischerei-Expedition? - Um den Hells Angels Verbrechen anzuh?ngen, bediente sich die Bunde

Das ?h?fliche? Ersuchen der Bundesanwaltschaft (BA) ans Bundesgericht um eine Genehmigung f?r ??berwachungsmassnahmen? gegen die Biker-Gruppe Hells Angels wegen ?dringenden Verdachts auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation? datiert vom 4. Februar 2003. Obwohl nichts auf eine dringliche Aktualit?t hindeutete, erf?llte Bundesrichter Jean Fonjallaz den Wunsch mit ungewohnter Eile: Zwei Tage sp?ter, am 6. Februar, lag die richterliche Genehmigung auf dem Pult von Bundesstaatsanwalt Thomas Wyser.


Das war das Startsignal zu einer Ermittlung in Superlativen. ?ber ein Jahr lang liess die BA Telefone ?berwachen und brachte Minikameras, Wanzen und Richtmikrofonen in Stellung. Am 28. M?rz 2004 f?hrte ein Grossaufgebot von 300 Polizisten an der Z?rcher Langstrasse vor laufenden Kameras 17 Mitglieder der Biker-Gang in Handschellen ab. Unter der Federf?hrung des zwischenzeitlich unehrenhaft demissionierten Untersuchungsrichters Ernst Roduner (siehe Artikel links) schwoll der Aktenberg auf 150 Bundesordner an.
F?nf Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass ein Ende des Monsterverfahrens in Sicht w?re. Allerdings, das l?sst sich heute schon sagen, ist der Ertrag mehr als mager (Weltwoche Nr. 33/0wink . S?mtliche Verhafteten mussten nach wenigen Wochen wieder freigelassen werden. In einem Privatgutachten kam Strafrechtsexperte Daniel Jositsch nach eingehendem Aktenstudium zum Schluss, dass von einer ?mafi?sen? Organisation (Art. 260ter StGB) keine Rede sein k?nne. ?brig geblieben ist ein Stapel von mittelpr?chtigen Halbweltdelikten ? N?tigung, K?rperverletzung, Hanf-Gesch?fte , die jeder Provinzrichter in wenigen Monaten erledigt h?tte.
Nach Ansicht von Verteidiger Bruno Steiner bricht jetzt auch noch der kl?gliche Rest der Anschuldigungen in sich zusammen. Denn die Bundesanwaltschaft, so der ehemalige Vizepr?sident des Z?rcher Bezirksgerichtes, habe ihre Beweise illegal beschafft und d?rfe diese vor Gericht nicht verwenden.
?Wenn ein Delikt geschieht, fahndet man nach dem T?ter?, erkl?rt der Anwalt Valentin Landmann den Mechanismus, ?bei der Bundesanwaltschaft lief es andersherum: Zuerst vermutet man einen T?ter, danach sucht man nach einem passenden Delikt.? Landmann spricht von einer ?geradezu lehrbuchm?ssigen, illegalen Fishing-Expedition?. Auf Deutsch: Die BA ?berwachte die Hells Angels aufs Geratewohl in der Hoffnung, etwas zu finden ? und verliess dabei selber den Boden der Legalit?t.
Gewiss, die Strafverteidiger Steiner und Landmann sind Partei im Verfahren. Doch ihre Kritik l?sst sich mit Akten belegen. Den Beweis liefert das eingangs erw?hnte Gesuch f?r den Lauschangriff, auf dem das ganze Verfahren letztlich fusst. Mit einem Mix aus unbelegten Behauptungen und konstruierten Anschuldigungen ?berdeckte die BA hier einen eklatanten Mangel an Hinweisen auf konkrete Straftaten. Alarmierend ist aber vor allem auch, dass sich das Bundesgericht mit der fadenscheinigen Begr?ndung abspeisen liess.
Die BA begr?ndet ihren Lauschangriff mit vier Straftaten ? K?rperverletzung, N?tigung, Drogenhandel und Gewalt gegen Beamte , die sich zwischen Februar 2001 und November 2002 zugetragen hatten und an denen Mitglieder der Hells Angels beteiligt gewesen sein sollen. Sieht man sich die ?Beispiele? etwas genauer an, stellt sich heraus, dass lediglich in einem Fall ein Hells Angel der Z?rcher Gruppe direkt beteiligt war. Doch nur gegen diese Gruppe richtete sich die Untersuchung der BA.
Im Februar 2001 bezahlte eine Thail?nderin dem Gruppenmitglied E. 15 000 Franken, damit er ihrem Exfreund eine ?Abreibung? verpasse; E. gab den Auftrag weiter an zwei Italiener, die den Mann spitalreif pr?gelten. Das war zweifellos ein ?bles Verbrechen, doch deutet nichts darauf hin, dass die Gruppe involviert war. Vor allem aber hatte E. ein Gest?ndnis abgelegt. Neue Erkenntnisse waren von dem Lauschangriff nicht zu erwarten, so wenig wie bei den drei anderen ?Beispielf?llen?.
Tatsache ist, dass seit 1990 kein einziges Mitglied der Z?rcher Hells Angel mehr zu einer nennenswerten Strafe verurteilt wurde. Daraus schloss die Bundesanwaltschaft auf eine besondere Raffinesse bei der Vertuschung von Straftaten. Ein Zirkelschluss, denn die BA nennt keine ungekl?rten Straftaten, die auf das Konto der Hells Angel gehen k?nnten oder zu denen der Lauschangriff neue Erkenntnisse bringen k?nnte.
Der Antrag f?r den Lauschangriff belegt unter dem Strich nur eines: dass die BA keine Ahnung hatte, welche Verbrechen sie kl?ren wollte. Erst die ?berwachungen sollten dies zeigen. Doch je aufwendiger die erfolglosen Ermittlungen wurden, desto schwieriger wurde es f?r die BA, die illegale ?Fischerei-Expedition? abzublasen.
Im letzten Juni zog Untersuchungsrichter Roduner die Notbremse: Mit einem ?anonymen? Drohschreiben an sich selber verschaffte er sich einen Vorwand f?r einen R?cktritt. ?berlastung war offensichtlich nicht das Problem. Denn Roduner hatte neben dem Hells-Angels-Fall nur noch ein Dossier in Arbeit: den Fall des Bankers Holenweger, den die BA nach demselben Muster aufgezogen hatte.


http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-04/artikel-2009-04-justiz-illegale-fischerei-expedition.html



Geschrieben von Maik am 22.01.2009 um 14:12:

 

tja, das hab ich schon oft genug gesagt. wo bleibt da der aufschrei der bev?lkerung??? nix. es geht ja nur gegen mc und die sind ja das erkl?rte feindbild und haben eben keine lobby in der bev?lkerung. h?tten se dieses arsenal an mitteln und m?glichkeiten mal gegen de kirchen und moschen eingesetzt, wo die wirklichen feinde sitzen. aber das geht ja nich. religionsfreiheit und so. da w?ren sofort tausende menschengegen staatliche willk?r mit kerzen auf die strassen gegangen um solidarit?t mit abgeh?rten pfaffen und muselmanen zu zeigen. k?nnt ich kotzen. religionsfreiheit bedeutet f?r mich freiheit von religion.


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