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Geschrieben von Katrin am 25.09.2008 um 13:59:

  Gericht r?gt die Polizei - Rockerclub darf nur mit richterlichem Beschluss betreten werden

Berlin (ddp-bln). Die Polizei darf das Gel?nde einer Vereinigung grunds?tzlich nicht ohne richterliche Anordnung betreten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer entsprechenden Klage gegen einen Polizeieinsatz zur Feier des sechsj?hrigen Bestehens eines Motorradclubs am 8. September 2007 statt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte (Az.: VG 1 A 330.07).
Der Rockerclub MC Bandidos Berlin East Gate hatte die Feier auf Internetseiten befreundeter Motorradclubs angek?ndigt, ohne allerdings N?heres zu Ort und Uhrzeit mitzuteilen. Da es zahlreiche gewaltt?tige Auseinandersetzungen zwischen der Vereinigung und den rivalisierenden Hell?s Angels gab, f?hrte die Polizei auf dem Grundst?ck in der Pankower Provinzstra?e ohne richterliche Anordnung eine Kontrolle durch. Bei der ganzt?gigen ?berpr?fung von etwa 150 Personen stellten die Beamten Macheten, Messer, Teleskopschlagst?cke und Pfeffersprays sicher.

Laut Gericht rechtfertigte die Polizei ihr Vorgehen damit, dass es sich bei dem Gel?nde um ein der ?ffentlichkeit zug?ngliches Grundst?ck gehandelt habe, bei dem der Richtervorbehalt nicht greife. Die 1. Kammer des Gerichts folgte dieser Argumentation nicht. Tats?chlich h?tten nach dem Willen des Veranstalters nur Clubmitglieder und willkommene Personen Zutritt gehabt.

Eine Gefahr im Verzug hat den Richtern zufolge wegen der Vorhersehbarkeit des Einsatzes nicht bestanden. Angesichts der Dauer der Aktion h?tte auch noch w?hrend des Einsatzes ein Bereitschaftsrichter kontaktiert werden k?nnen. Dies sei ?offenbar in Verkennung der Rechtslage? unterblieben.

http://www.ad-hoc-news.de/Gericht-r%C3%BCgt-die-Polizei--/de/Regional/19691063


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